/ Software-Lexikon
i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung)
Fahrzeugzulassung online statt am Schalter — seit Stufe 4 auch für Autohäuser, Flottenbetreiber und Zulassungsdienste.
i-Kfz steht für die internetbasierte Fahrzeugzulassung: Zulassungsvorgänge werden über ein Portal der zuständigen Zulassungsbehörde online eingereicht statt am Schalter. Eingeführt wurde das Verfahren in Stufen — zunächst nur die Außerbetriebsetzung, dann die Wiederzulassung auf denselben Halter, ab 2019 auch Neuzulassung, Umschreibung und Tageszulassung für Privatpersonen.
Mit i-Kfz Stufe 4 (seit September 2023) wurde der Nutzerkreis entscheidend erweitert: Auch juristische Personen — Autohäuser, Flottenbetreiber, Behörden — können Vorgänge online abwickeln, und Dritte dürfen im Auftrag des Halters handeln. Ebenso wichtig ist die sofortige Wirksamkeit: Nach dem elektronischen Bescheid darf das Fahrzeug genutzt werden, ohne dass erst Papiere und Plaketten per Post eintreffen.
Technisch hängt der Vorgang an drei Dingen: der Identifizierung (Online-Ausweisfunktion für natürliche Personen, ein Unternehmenskonto für juristische), den verdeckten Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenplaketten sowie einer vollständigen Vorgangsakte — Versicherungsbestätigung, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, Vollmacht. Fehlt ein Sicherheitscode oder liegt ein Sonderfall vor (Importfahrzeuge, bestimmte Kennzeichenarten), bleibt der Weg über die Behörde.
Für den Mittelstand heißt das
Für Autohäuser verschiebt Stufe 4 den Engpass: Nicht mehr die Behörde bremst, sondern die eigene Datenlage. Wer Halterdaten, Vollmachten und Versicherungsbestätigungen weiterhin per Zuruf und Papier einsammelt, verschenkt den Zeitvorteil wieder. Der Hebel liegt darin, die Erfassung an den Verkaufsprozess zu koppeln — im DMS oder in einer vorgelagerten Weblösung, aus der der Zulassungsvorgang vollständig hervorgeht.