/ Entwicklung in Deutschland

Nearshoring oder Entwicklung in Deutschland

Sie haben zwei Angebote für dieselbe Software auf dem Tisch, und eines davon kostet pro Stunde etwa die Hälfte. Diese Seite beschreibt, unter welchen Bedingungen dieser Unterschied bis zum Go-live real bleibt und unter welchen er sich im Projektverlauf auflöst.

Wann Nearshoring die bessere Wahl ist

Nearshoring bedeutet die Vergabe von Entwicklungsarbeit an Dienstleister in geografisch nahen Ländern, meist Polen, Rumänien, Bulgarien, Serbien oder die Ukraine. Der Stundensatz liegt deutlich unter dem deutscher Anbieter, an der fachlichen Qualifikation der Entwickler liegt der Unterschied nicht. Es gibt Vorhaben, bei denen wir Ihnen von einem Angebot aus St. Leon-Rot abraten, weil Sie dafür Geld ausgeben, ohne einen Gegenwert zu bekommen.

Der gemeinsame Nenner dieser Vorhaben: Die Denkarbeit ist geleistet, bevor die erste Zeile Code entsteht. Typisch dafür sind Aufgaben dieser Art.

  • Die Portierung einer bestehenden Anwendung auf ein neues Framework. Das alte System ist die Referenz für das erwartete Verhalten, Rückfragen zur Fachlichkeit entfallen weitgehend.
  • Der Aufbau einer Testautomatisierung für eine Anwendung, deren Abläufe dokumentiert sind.
  • Die Umsetzung einer Schnittstelle nach veröffentlichtem Format, etwa die Anbindung eines Fremdsystems mit vorliegender API-Dokumentation.
  • Ein Reporting auf eine bestehende Datenbank. Das lässt sich übergeben, ohne dass jemand die Geschäftslogik der Nachbarsysteme verstehen muss.

Dazu kommt die Dauer. Die Einarbeitung eines externen Teams in Ihre Domäne amortisiert sich erst über Monate. Für ein Vorhaben von drei Wochen bezahlen Sie den Lerneinsatz und ernten ihn nicht mehr. Sind diese Voraussetzungen gegeben, bleibt der Kostenvorteil bis zur Abnahme bestehen. Wer das pauschal bestreitet, beschreibt sein eigenes Geschäftsmodell.

Wo das Modell an Grenzen kommt

Bei Individualsoftware für den Mittelstand ist die Anforderung zu Projektbeginn selten vollständig beschrieben. Sie liegt in Excel-Dateien, in gewachsenen Ausnahmen und im Kopf von zwei oder drei Personen, die seit fünfzehn Jahren im Unternehmen sind. Die eigentliche Leistung besteht darin, diese Regeln herauszuarbeiten, ihre Widersprüche sichtbar zu machen und eine Entscheidung darüber herbeizuführen.

Beim Aufbau der Plattform für mexxenergie, einen Energiedienstleister in Baden-Württemberg, war die schwierigste Frage nicht die Architektur der vier Fachmodule für Zählerstände und Lieferstellen, Verträge, Objekt- und Dokumentenverwaltung sowie Verbrauchs- und Kostenauswertung. Sie lag darin, welche Datensätze aus dem Altsystem übernommen werden und welche nicht. Die Migration lief im laufenden Betrieb, vor und nach jedem Lauf standen Abgleichszahlen. Solche Entscheidungen entstehen in Gesprächen mit den Menschen, die die Daten seit Jahren pflegen.

Ein externes Team kann das leisten. Es braucht dafür Zugang zu denselben Gesprächen. Genau dieser Zugang wird bei verteilter Zusammenarbeit teuer, und die Kosten dafür tauchen in keinem Stundensatz auf, weil sie bei Ihnen intern anfallen.

Zeitzonen und Erreichbarkeit

Beim Nearshoring innerhalb Europas ist die Zeitzone kein ernsthaftes Argument. Polen und Serbien liegen in derselben Zone wie Deutschland, Rumänien, Bulgarien und die Ukraine eine Stunde voraus. Der gemeinsame Arbeitstag umfasst sieben oder acht Stunden. Wer Zeitzonen gegen Nearshoring anführt, meint in Wahrheit Offshoring nach Süd- oder Südostasien, wo der Versatz je nach Land und Jahreszeit dreieinhalb bis sechs Stunden beträgt und die Überschneidung auf zwei bis drei Stunden schrumpft.

Praktisch relevanter sind zwei andere Punkte. Die Feiertagskalender decken sich nicht. In Polen sind der 3. Mai und der 11. November gesetzliche Feiertage, in Deutschland nicht, und in Ländern mit orthodoxer Prägung folgen die Kirchenfeiertage teilweise einem anderen Kalender. Schwerer wiegt die Frage, wer bei einer Produktivstörung um 17:30 Uhr an einem deutschen Freitag noch am Rechner sitzt. Das lässt sich vertraglich regeln, kostet dann aber Geld und gehört in die Kalkulation.

Sprache im Fachgespräch

Für technische Abstimmung reicht Englisch. Architekturentscheidungen, Pull Requests, Tickets und Betriebsdokumentation funktionieren in einer gemeinsamen Zweitsprache ohne nennenswerten Verlust. Die Reibung entsteht eine Ebene tiefer.

Die Sachbearbeiterin, die eine Betriebskostenabrechnung erstellt, spricht Deutsch. Sie spricht außerdem eine Fachsprache, für die es keine saubere englische Entsprechung gibt: Umlageschlüssel, Nutzeinheit, Zählpunktbezeichnung, Vorerfassung, Abgrenzungsbuchung. Auch die maßgeblichen Texte gibt es nur auf Deutsch. Die Heizkostenverordnung regelt in § 6a die unterjährige Verbrauchsinformation, die GoBD regeln die Unveränderbarkeit von Buchungssätzen, und die Anforderungen an die E-Rechnung stehen in § 14 UStG mit Verweis auf die europäische Norm EN 16931.

Wenn ein Projektleiter zwischen Fachabteilung und Entwicklungsteam übersetzt, entstehen zwei Effekte. Jede Information passiert eine zusätzliche Stelle, an der sie verkürzt wird. Und diese Stelle wird zum Engpass, sobald sie im Urlaub ist. Bei stabiler Spezifikation ist das beherrschbar, bei laufender fachlicher Klärung nicht.

DSGVO-konforme Software ist keine Frage des Standorts

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie verarbeitet, und dazu zählt bereits der Zugriff auf eine Produktivdatenbank zur Fehlersuche, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher bleiben Sie. Bei einem Verstoß haftet nach Art. 82 DSGVO zunächst Ihr Unternehmen gegenüber den Betroffenen, und der Bußgeldrahmen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO reicht bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Woran Verträge zur Auftragsverarbeitung in der Praxis scheitern

  • Gegenstand, Zweck und Kategorien betroffener Personen sind als Sammelformel beschrieben. Erkennbar sein muss die konkrete Verarbeitung, also welche Datenarten aus welchem System zu welchem Anlass angefasst werden.
  • Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO sind nur als Kategorie genannt. Genehmigen können Sie ausschließlich, was mit Firma, Sitz und Verarbeitungsort im Vertrag steht.
  • Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO stehen als Schlagwortliste da. Prüfbar wird das erst mit Angaben dazu, was verschlüsselt ist, wer welche Zugriffe protokolliert und nach welcher Frist gelöscht wird.
  • Für das Vertragsende ist die Löschung geregelt, aber weder eine Frist noch die Form des Nachweises.

Der Unterschied zwischen EWR und Drittland

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist die Übermittlung datenschutzrechtlich unproblematisch. Ein Entwicklungsteam in Warschau oder Bukarest steht insoweit einem Team in Karlsruhe gleich. Außerhalb des EWR greifen Art. 44 ff. DSGVO. Liegt für das Zielland kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vor, brauchen Sie Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und zusätzlich eine dokumentierte Risikoabwägung zur Rechtslage im Zielland. Der EuGH hat diese Prüfpflicht im Urteil vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18, dem Verantwortlichen zugewiesen.

Auch reiner Fernzugriff aus einem Drittland auf Daten, die physisch in Deutschland liegen, ist eine Übermittlung im Sinne der DSGVO. Ein deutsches Rechenzentrum allein löst die Frage nicht.

Hier kippt die übliche Werbung. Ein Anbieter mit Sitz in Deutschland ist deshalb noch nicht die datenschutzfreundlichere Wahl. Hostet er auf einer US-Cloud, setzt er Analyse- oder Supportdienste mit Drittlandbezug ein oder greift ein Subunternehmer aus einem Drittland auf Ihre Systeme zu, ist die Konstellation aufwendiger zu begründen als bei einem Dienstleister innerhalb des EWR. Prüfen Sie die Verarbeitungskette, nicht das Impressum.

Verantwortung im Fehlerfall

Solange alles läuft, ist die Vertragskonstruktion gleichgültig. Sie wird relevant, wenn eine Abrechnung falsche Beträge ausweist, ein Import Datensätze überschreibt oder ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden muss. Dann zählt, wer Ihnen gegenüber einsteht und wie schnell die Person erreichbar ist, die den Code geschrieben hat.

Rechtlich gilt: Wer Erfüllungsgehilfen einsetzt, haftet nach § 278 BGB für deren Verschulden wie für eigenes. Ihr Vertragspartner kann sich also nicht darauf zurückziehen, dass ein Subunternehmer den Fehler verursacht hat. Praktisch hilft Ihnen das nur, wenn dieser Vertragspartner Mittel und Personal hat, den Fehler auch zu beheben. Eine Vermittlungsgesellschaft, die ausschließlich weitervergibt, hat beides nicht.

Im Vorgespräch lässt sich das klären.

  • Wer schreibt den Code, und stehen diese Personen in einem Anstellungsverhältnis beim Anbieter?
  • Welches Recht gilt, und wo ist der Gerichtsstand?
  • Was passiert mit Quellcode, Dokumentation und Zugängen, wenn die Zusammenarbeit endet oder der Dienstleister insolvent wird?

Wenn Sie externe Entwickler dauerhaft wie eigene Mitarbeiter einsetzen, in Ihre Teams eingegliedert und weisungsgebunden, kann das als Arbeitnehmerüberlassung eingestuft werden. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verlangt dafür eine Erlaubnis und begrenzt die Überlassung nach § 1 Abs. 1b AÜG auf 18 Monate. Bei längerfristigen Team-Extension-Modellen sollte Ihre Rechtsabteilung das prüfen, bevor der Rahmenvertrag unterschrieben ist.

Gesamtkosten statt Stundensatz

Der Stundensatz beschreibt einen Teil der Kosten. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Sie die Posten dazurechnen, die im eigenen Haus anfallen und im fremden Angebot nicht auftauchen.

  • Spezifikationsaufwand: Was nicht geschrieben steht, wird interpretiert. Je weniger fachliche Klärung im Gespräch stattfindet, desto ausführlicher muss vorher dokumentiert werden.
  • Abnahme und Nacharbeit: Wer prüft die Ergebnisse fachlich, und wie viele Runden brauchen Sie im Schnitt?
  • Interne Steuerung: Ein Product Owner mit Entscheidungsbefugnis ist bei verteilten Teams keine Nebentätigkeit.
  • Personalwechsel beim Dienstleister: Jeder Wechsel kostet Einarbeitung, die Sie bezahlen, auch wenn sie nicht so heißt. Fragen Sie nach, wie lange die vorgesehenen Entwickler bereits beim Anbieter sind.
  • Übersetzungsschleifen zwischen Fachabteilung und Entwicklung, inklusive der Zeit Ihrer eigenen Leute.
  • Betrieb nach dem Go-live. Rechnen Sie mit 12 bis 18 Prozent der Projektsumme pro Jahr für Wartung, Sicherheitsaktualisierungen und Anpassungen an geänderte Vorgaben.

/ Preisband

Fachsystem mit klar umrissenem Umfang: 25.000 – 45.000 €

Ein abgegrenzter Prozess, eine Datenbank, wenige Rollen. Der Umfang steht nach der Analyse fest.

Wir können nicht belegen, dass Entwicklung in Deutschland im Durchschnitt zu niedrigeren Gesamtkosten führt. Diese Zahl kennt niemand, weil sie von der Ausgangslage jedes einzelnen Unternehmens abhängt. Belegbar ist nur, welche Kostenblöcke entstehen und bei wem sie anfallen. Rechnen Sie die Liste für Ihr Vorhaben durch, bevor Sie Stundensätze nebeneinanderlegen.

Woran Sie erkennen, welches Modell passt

Frage an Ihr VorhabenSpricht für NearshoringSpricht für Entwicklung im Inland
AnforderungVollständig beschrieben und stabilWird während der Umsetzung erarbeitet
Fachliche KlärungLäuft intern, Ergebnis wird übergebenEntsteht im Gespräch mit Ihren Fachleuten
Interne SteuerungProduct Owner und technische Prüfung verfügbarKeine freien Kapazitäten dafür
Daten in der EntwicklungAnonymisiert oder synthetischEchtdaten nötig, etwa für Migrationstests
Rechtliche FachlogikTechnisch geprägt, wenig NormbezugVerordnungstexte bestimmen die Regeln
Betrieb nach Go-liveEigene IT übernimmtStörungsbehebung soll beim Hersteller liegen
Keine Zeile entscheidet allein. Wenn vier oder mehr Antworten in derselben Spalte stehen, ist die Richtung klar.

Wie wir arbeiten und wo unsere Grenze liegt

Bei uns schreiben festangestellte Entwickler in Deutschland den Code. Es gibt keine Freelancer-Kette und keine Weitervergabe ins Ausland. Sie bekommen einen benannten Ansprechpartner, der das Vorhaben von der Analyse bis in den Betrieb begleitet. Der Quellcode gehört Ihnen ab dem ersten Tag, samt Dokumentation und Zugängen. Gehostet wird in Deutschland oder der EU.

Was das nicht heißt: Entwicklung in Deutschland macht Software nicht automatisch besser. Ein gut geführtes Team in Krakau liefert bessere Ergebnisse als ein schlecht geführtes in Karlsruhe. Der Standort ersetzt keine Fachlichkeit.

Unser Modell hat zwei Kosten, die wir offen nennen. Unser Stundensatz liegt über dem eines Nearshoring-Anbieters. Wenn Ihre Anforderung stabil und vollständig beschrieben ist, zahlen Sie bei uns für Klärungsleistung, die Sie nicht brauchen. Und wir skalieren langsam. Ein festangestelltes Team lässt sich nicht innerhalb von zwei Wochen verdoppeln, weil eine Deadline vorgezogen wurde. Wenn Sie kurzfristig zusätzliche Kapazität für eine abgegrenzte Aufgabe brauchen, ist ein Nearshoring-Partner das schnellere Mittel.

Auch bei uns endet die Verarbeitungskette nicht an der Bürotür. Wir setzen Hosting- und Infrastrukturdienste Dritter ein. Diese Dienstleister stehen mit Firma, Sitz und Verarbeitungsort in unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Fragen Sie danach, und fragen Sie jeden anderen Anbieter genauso.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob ein deutscher Anbieter selbst weitervergibt?
Fragen Sie im Vorgespräch, wer namentlich am Projekt arbeitet und in welchem Verhältnis diese Personen zum Anbieter stehen. Ein Blick in die Liste der Unterauftragsverarbeiter im Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist verbindlicher als jede mündliche Zusage, weil dort Firma, Sitz und Verarbeitungsort stehen müssen.
Was passiert, wenn der Dienstleister die Zusammenarbeit beendet?
Entscheidend ist, was Sie zu diesem Zeitpunkt in der Hand haben. Vereinbaren Sie, dass Quellcode, Build-Anleitung, Infrastruktur-Konfiguration und Zugänge laufend bei Ihnen liegen und mit jedem Release aktualisiert werden. Bei uns gehört der Code Ihnen ab Tag eins. Ein Wechsel kostet dann Einarbeitungszeit beim Nachfolger, über die Herausgabe muss niemand verhandeln.
Wir haben keinen internen Product Owner. Ist Nearshoring dann ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist es nicht, aber Sie müssen die Rolle besetzen, entweder intern oder eingekauft. Ohne eine Person, die fachliche Entscheidungen verbindlich trifft, sammeln sich Annahmen an, die erst bei der Abnahme sichtbar werden. Das ist der teuerste Zeitpunkt für eine Korrektur.
Lassen sich beide Modelle kombinieren?
Ja, und in größeren Vorhaben ist das üblich. Die fachnahen Teile, in denen laufend geklärt wird, bleiben im Inland. Abgegrenzte Pakete mit stabiler Spezifikation gehen an einen Nearshoring-Partner. Voraussetzung ist, dass die Schnittstelle zwischen beiden Teilen technisch und vertraglich sauber definiert ist und eine Stelle die Gesamtverantwortung trägt.
Was kostet die Betreuung nach dem Go-live?
Wir kalkulieren 12 bis 18 Prozent der Projektsumme pro Jahr, darin enthalten sind Sicherheitsaktualisierungen, Fehlerbehebung und Anpassungen an geänderte gesetzliche Vorgaben. Fordern Sie diesen Posten in jedem Angebotsvergleich ein: Über die Laufzeit eines Fachsystems kann er die ursprüngliche Investitionssumme erreichen.

Nächster Schritt

Wenn Sie ein Angebot vorliegen haben und einschätzen möchten, ob die Aufgabe zu dem Modell passt, das darin angeboten wird, gehen wir es mit Ihnen durch. Das kostet nichts und endet gelegentlich mit der Empfehlung, das andere Angebot anzunehmen.

45 Minuten mit dem Geschäftsführer. Kostenlos.

Sie beschreiben Ihren Prozess. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Eigenentwicklung für Sie rechnet — und wenn nicht, welches Standardprodukt besser passt. Danach bekommen Sie eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten. Keine Präsentation, kein Verkaufsgespräch.

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