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Sicherheitstechnik für Filialen: Kameras, die Abläufe sehen — nicht Gesichter

Wir bauen Sicherheitstechnik aus eigener Hardware und eigener Software: Kameras und Sensoren, eine kleine Recheneinheit in Ihrer Filiale und eine Plattform, die daraus Aufgaben für Ihr Team macht. Weniger Verlust an der SB-Kasse, kürzere Schlangen, weniger leere Regale. Das Videobild verlässt dabei die Filiale nicht.

Simulation einer Drogeriefiliale. Kundschaft erscheint als anonyme Punkte, Personal wird automatisch ausgeblendet. Schalten Sie auf „Rohbild“, um zu sehen, was eine gewöhnliche Kamera zeigen würde.

Mehr Verlust, weniger Personal, neue Kassen

Der deutsche Handel hat 2025 Waren im Wert von 5,11 Milliarden Euro verloren — schneller wachsend als der Umsatz. Gut drei Milliarden davon gehen auf Kundendiebstahl zurück; nach Hochrechnung des EHI bleiben über 98 Prozent der Diebstähle unentdeckt. Gleichzeitig ziehen SB-Kassen in immer mehr Filialen ein, und in einer EHI-Befragung sahen 43 Prozent der Händler dort höhere Verluste als an bedienten Kassen.

Mehr Kontrolle durch mehr Personal ist selten eine Option. Die Frage ist also nicht, ob Technik helfen soll, sondern welche — und wie sie das Team entlastet, statt ihm zusätzliche Bildschirme aufzuhalsen.

KennzahlWert
Inventurdifferenzen 20255,11 Mrd. €
davon Kundendiebstahl3,05 Mrd. €
Diebstähle, die unentdeckt bleibenüber 98 %
Händler mit höheren Verlusten an SB-Kassen43 % der Befragten
Zahlen des EHI Retail Institute. Sie beschreiben den Markt, nicht Ergebnisse von NOVU.

Das Videobild bleibt im Laden

Illustration der Datengrenze, keine Messwerte. Innerhalb der Filiale das Videobild, außerhalb nur Ereignisse und Zahlen.

Unsere Edge-Box wertet die Kamerabilder direkt in der Filiale aus. Nach außen gehen nur Ereignisse („Kasse 1: fünf Personen“, „Gang 4: Regallücke“) und Kennzahlen. Aufzeichnungen liegen verschlüsselt 72 Stunden im Ringspeicher der Box und werden dann automatisch gelöscht — es sei denn, ein konkreter Vorfall wird gesichert. Ein klares Bild gibt es nur, wenn zwei berechtigte Personen einen Vorfall freigeben.

Für Sie heißt das: weniger Bandbreite, kein Video in fremden Rechenzentren, und ein Argument, das Ihr Datenschutzbeauftragter und Ihr Betriebsrat verstehen.

  • Keine Gesichtserkennung, keine Tonaufnahme — technisch nicht vorgesehen.

Was wir bauen — und was nicht

Einordnung nach Rechtslage, Stand 11.09.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Technisch lässt sich viel mehr erkennen, als in Deutschland erlaubt oder sinnvoll ist. Wir sortieren deshalb offen:

Standard — anonym ausgewertet

  • Besucherzählung und Conversion
  • Warteschlangen und Prognose
  • Heatmaps, nur als Summe
  • Regallücken (Personen werden ausgeblendet)
  • Verschüttetes, blockierte Fluchtwege

Mit Auflagen — Datenschutz-Folgenabschätzung, Betriebsvereinbarung, 72 Stunden

  • SB-Kassen-Hinweise, nur in der Kassenzone
  • Beweismappe für Anzeigen
  • Zutritt per Karte oder App
  • Beratungsbedarf in Zonen (die Zone wird bewertet, nicht die Person)

Nur nach Einzelfallprüfung

Erkennung von Handlungen auf der Verkaufsfläche („Artikel in Tasche“). Die Datenschutzaufsicht hält Verhaltenserkennung in der Regel für unzulässig. Wir setzen sie nur ein, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde den konkreten Zuschnitt mittragen.

Bauen wir nicht

  • Gesichtserkennung — auch nicht für Hausverbote. Biometrische Daten nach Art. 9 DSGVO; für Ladenschutz fehlt die Rechtsgrundlage.
  • Tonaufnahmen oder Mithören. Schon das Abhören nichtöffentlich gesprochener Worte ist nach § 201 StGB strafbar.
  • Leistungskontrolle von Mitarbeitenden. Mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG und nach dem AI Act ein Hochrisiko-Einsatz. Wir schließen das technisch aus.
  • Emotions- oder „Absichts“-Erkennung. Am Arbeitsplatz durch den AI Act seit Februar 2025 verboten.
  • Täterlisten über Unternehmensgrenzen hinweg. Daten über Straftaten dürfen Private nur mit gesetzlicher Grundlage verarbeiten (Art. 10 DSGVO).

Die Kamera meldet, ein Mensch entscheidet

Illustration der Eskalationsstufen, keine Messwerte.

Kein Alarm springt bei uns direkt auf „Diebstahl“. Jede Erkennung durchläuft vier Stufen, und die meisten Fälle erledigen sich auf der ersten:

  • Hinweis am Display — „Artikel nicht erkannt, bitte erneut scannen“. Kein Mensch beteiligt, niemand wird verdächtigt.
  • Hilfe anbieten — Das Team bekommt eine Aufgabe aufs Handy: „SB-Kasse 3: Hilfe anbieten“. Freundlich, präsent, deeskalierend.
  • Prüfung — Die Filialleitung sieht einen verpixelten Clip und entscheidet.
  • Beweismappe — Nur nach Freigabe durch zwei Personen entsteht ein Paket für die Polizei.

So bleibt die Kundschaft Kundschaft, und Ihr Team muss nicht den Detektiv spielen.

Für Filialen und für Läden ohne Personal

Filialhandel: Drogerie, Lebensmittel, Fachhandel. SB-Kassen absichern, Schlangen verkürzen, Regallücken schließen — erst in einer Pilotfiliale, dann im Rollout.

24/7-Läden: Personallose und hybride Läden. Zutritt, SB-Kasse, Kamera und Warenwirtschaft aus einer Hand, mit eigener Software statt Franchise-Paket.

Erst ansehen, dann messen, dann ausrollen

  • Erstgespräch (45 Minuten, kostenlos): Sie schildern Ihre Lage, wir sagen ehrlich, ob Technik hilft — und welche nicht.
  • Sichtung vor Ort (ein Tag): Wir sehen uns Kameras, Kassen, Laufwege, Netzwerk und Risikozonen an und sortieren Ihre Wünsche in die Rechts-Ampel. Sie läuft zum selben Festpreis wie bei unseren Softwareprojekten und wird auf den Pilot angerechnet.
  • Pilot in einer Filiale: vier Wochen Nullmessung, dann Betrieb — verglichen mit einer ähnlichen Filiale ohne System. Mit Datenschutz-Folgenabschätzung, Betriebsvereinbarung und Beschilderung von Anfang an.
  • Rollout: Filiale für Filiale, mit denselben Vorlagen und einem Cockpit für die Zentrale.

Häufige Fragen

Ist das DSGVO-konform?

Videoanalyse im Laden ist in Deutschland zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist, gut begründet und sauber umgesetzt wird. Unsere Technik ist darauf ausgelegt: Auswertung in der Filiale, Verpixelung als Standard, 72 Stunden Löschfrist, keine Biometrie. Verantwortlich für den Betrieb bleiben Sie; wir liefern Vorlagen für Datenschutz-Folgenabschätzung, Beschilderung und Betriebsvereinbarung. Die Prüfung im Einzelfall macht Ihr Datenschutzbeauftragter.

Was sagt der Betriebsrat dazu?

Er hat mitzureden, sobald ein System objektiv geeignet ist, Beschäftigte zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Wir bauen es so, dass Personal automatisch ausgeblendet wird und keine Leistungsdaten entstehen — und liefern eine Muster-Betriebsvereinbarung mit.

Kann das einen Ladendetektiv ersetzen?

Nein, und wer das verspricht, verschweigt etwas: Festhalten darf nur, wer vor Ort ist. Die Technik sorgt aber dafür, dass Detektiv-Stunden gezielt zu Risikozeiten eingesetzt werden statt pauschal. Mehr dazu auf der Seite Diebstahlschutz.

Was kostet das?

Eine Einrichtung pro Filiale und eine Monatsgebühr je nach Bausteinen. Preisrahmen und einen Rechner finden Sie auf der Kostenseite.

Wie es weitergeht

In 45 Minuten klären wir, wo in Ihrer Filiale Verlust und Aufwand entstehen und ob Technik das lösen kann. Wenn nicht, sagen wir es Ihnen.

45 Minuten mit dem Geschäftsführer. Kostenlos.

Sie beschreiben Ihren Prozess. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Eigenentwicklung für Sie rechnet — und wenn nicht, welches Standardprodukt besser passt. Danach bekommen Sie eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten. Keine Präsentation, kein Verkaufsgespräch.

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